1904

Die Villa Raab als Beispiel für die Pracht ihrer Epoche

1904Eine Villa als Stadtdenkmal

Die Geschichte der Stadt Alsfeld ist seit dem Ende des 19. Jahrhunderts mit der Geschichte der Denkmalpflege in Hessen eng verbunden. Auch die erste hessische Baugestaltungs- und Denkmalschutzsatzung, erlassen in Alsfeld 1902, sowie die vielen Beispiele der vorhandenen beachtlichen Einzeldenkmäler sind eine Besonderheit. Viele Gebäude aus der Gründerzeit und des Jugendstils sind ebenso erhalten. So präsentiert sich auch die ehemalige „Villa Raab“ als ein herausragendes Stadtdenkmal, das nicht zuletzt wegen seiner Qualität und architektonischen Gestaltung eine Besonderheit darstellt.

Durch ihre französische Palais-Architektur, als typische Gründerzeitvilla aus dem Jahr 1904 im Jugendstil mit barockisierenden Gestaltungselementen, war die Villa das repräsentative Hauptgebäude als „Fabrikantenvilla“ der ehemaligen Pfeifenfabrik Ludwig Raab. Als klassisches Beispiel stellt die Villa die ganze Pracht der Epoche des Neubarock zur Schau, mit starken und damals sehr modernen Elementen des Jugendstils. Das kaisertreue, zu großem Vermögen gelangte Bürgertum legte besonderen Wert auf eine prunkvolle Repräsentation.

Die prächtige Villa des Fabrikanten Ludwig Raab, am 6. Dezember 1902 geplant und entworfen durch den Architekten Otto Leppin aus Iserlohn (1850–1937), demonstrierte auf eindrucksvolle Weise den wirtschaftlichen Erfolg der ehemaligen Firma Ludwig Raab. Der beauftragte Architekt entfaltete einen architektonischen Aufwand, der etwas völlig Neues in Alsfeld darstellte. Fertiggestellt wurde die Villa 1904. (JW)