1659

Ein mit Kerben markierter, der Länge nach gespaltener Holzstab diente als handwerkliche Technik, Schuldverhältnisse fälschungssicher festzuhalten

1659Das Kerbholz – Schuldschein der Vorzeit

Auf den drei 11–24 cm langen, mit zahlreichen eingeschnittenen Kerben versehenen Hölzern ist noch die Bezeichnung „Wein-Kerb“ zu lesen. Bei einem Kerbholz, auch Zählholz, Zählstab oder Kerbstock genannt, handelt es sich um eine seit dem Mittelalter auch in unserer Region benutzte handwerkliche Technik, die dazu diente, Schuldverhältnisse fälschungssicher festzuhalten. Dafür wurde ein Holzstab mit Symbolen, meist Kerben markiert und anschließend der Länge nach gespalten, allerdings nicht durchgehend, sondern nur bis etwa 5 cm vor dem anderen Ende, wo ein schräger Schnitt beide Stücke trennte. Das Kerbholz galt schon bei mittelalterlichen Gerichtsverhandlungen als Beweismittel.

In Alsfeld spielte Wein damals eine wesentlich größere Rolle als heute; die Stadt besaß schon vor dem Jahr 1414 das Weinmonopol, was bedeutete, dass allein aus dem Branntwein- und Weinverkauf knapp die Hälfte aller städtischen Einnahmen erzielt wurden! Es gab ein städtisches Weinhaus, zwei Weinmeister und einen Weinwirt. Wein wurde bei den Sitzungen des Stadtrates, bei offiziellen Empfängen der Stadt, aber auch bei Geschäftsabschlüssen getrunken (besiegelt wurden diese durch den sogenannten „Wein-Kauf“). Wenn die Ratsherren nicht in bar bezahlten, sondern auf dem Kerbholz anschreiben ließen, musste diese Schuld später beglichen werden – bis dahin hatten sie „etwas auf dem Kerbholz“. (MNic)