1355
Zunftlade aus Alsfeld, um 1600
Alsfeld zünftig!Älteste erhaltene Zunftbriefe
Am 11. August 1355 erließ Landgraf Heinrich II. den ersten Zunftbrief für Alsfeld. Es handelte es sich sogar um zwei Zunftbriefe für zwei verschiedene Berufe in einem Dokument: 1. für die Gewandschneider oder Kaufleute, 2. für die Gewandmacher oder Wollenweber. Beide Handwerker verarbeiteten den gleichen Rohstoff, der in Alsfeld von großer Bedeutung war: Schafwolle. Die Wollenweber webten das Tuch, walkten es anschließend, rauten es dann auf und schnitten es mit der Tuchschere auf gleiche Länge. Dieses wollene Tuch oder Gewand kauften ihnen dann die Gewandschneider ab und verkauften es als Kaufleute und Tuchhändler auf den umliegenden Märkten bis hin nach Frankfurt auf die Messe.
Von besonderer Bedeutung ist dieser Zunftbrief vor allem deshalb, weil er die nach Bedeutung und Macht strebenden Handwerker und Händler und damit gleichzeitig auch das aufkommende Bürgertum gegenüber den alteingesessenen, bisher die Macht habenden Patrizierfamilien stärkte. Diese, die Macht des Bürgertums stärkende Politik kulminierte in einem ersten Entwurf des Rechts „Der Vier aus der Gemeinde“, das heißt des Mitbestimmungsrechts von Handwerkern und Bürgern an der Stadtregierung, der nach Heinrichs Tod zunächst zurückgenommen, im Kore-Brief von 1429 aber endgültig festgeschrieben wurde. (MNic)