1355

Zunftlade aus Alsfeld, um 1600

Alsfeld zünftig!Entstehungsjahr der ältesten erhaltenen Zunftbriefe

Am 11. August 1355 erließ Landgraf Heinrich II. den ersten Zunftbrief für Alsfeld. Es handelte sich sogar um zwei Zunftbriefe für zwei verschiedene Berufe in einem Dokument: 1. für die Gewandschneider oder Kaufleute, 2. für die Gewandmacher oder Wollenweber. Beide Handwerker verarbeiteten den gleichen Rohstoff, der in Alsfeld von großer Bedeutung war: Schafwolle.

Die Wollenweber webten das Tuch, walkten es anschließend, rauhten es dann auf und veredelten die Oberfläche mit der Tuchschere. Dieses wollene Tuch kauften ihnen dann die Gewandschneider ab und verkauften es als Kaufleute und Tuchhändler auf den umliegenden Märkten bis hin nach Frankfurt auf der Messe.

Von besonderer Bedeutung ist dieser Zunftbrief vor allem deshalb, weil er die nach Bedeutung und Macht strebenden Handwerker und Händler und damit gleichzeitig auch das aufkommende Bürgertum gegenüber den alteingesessenen, bisher die Macht innehabenden Patrizierfamilien stärkte. Das Recht „Der Vier aus der Gemeinde“ bedeutete, dass vier Zunftmeister dem städtischen Rat beitreten sollten. Dieses Mitbestimmungsrecht von Handwerkern an der Stadtregierung wurde zwar nach Heinrichs Tod zunächst zurückgenommen, im Korebrief von 1429 aber dann endgültig festgeschrieben. MNic