8. Februar 1847

Abbildung des Landgräflichen Schlosses; Kreidezeichnung von L. Martin, 1920.

1847Abriss des Landgrafenschlosses

Am 8. Februar 1847 stimmten alle Instanzen (Stadtrat, Kreisrat, Oberbaudirektion) nicht – wie wir uns heute wünschten – für eine Renovierung und Sanierung, sondern für einen Abbruch des Alsfelder Landgerichts. Das war insofern von großer Bedeutung, da das Landgericht im ehemaligen Landgrafenschloss Hermanns „des Gelehrten“ untergebracht war und somit dieses historisch bedeutsame Gebäude unwiederbringlich aus dem Stadtbild verschwand.

In den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts hatte der Landgraf beschlossen, Alsfeld zu seiner Residenzstadt zu machen und sich dort ein Schloss erbauen zu lassen: ein Beleg für die Bedeutung der Stadt zur damaligen Zeit. Drei Kupferstiche, von Dilich (1605), Merian (1640) und eines unbekannten Künstlers, geben uns eine Ahnung vom ungefähren Aussehen des landgräflichen Schlosses, das ein gemauertes, steinernes Erdgeschoss besaß, über dem sich zwei, eventuell sogar drei weitere Geschosse und ein hohes gotisches Dach erhoben und das mit acht Türmchen geziert war.

Nach dem Abrissbeschluss wurde mehrfach öffentlich die Vergabe der Abbrucharbeiten, betreffend Zimmerarbeiten und Mauerwerk, ausgeschrieben. Das bedeutete, dass bauwillige Alsfelder Bürger, die Bedarf an Bauholz, Schwellen, Pfetten, Balken, Pfosten, Treppen, Geländern, Türen, Fenster, Steinen etc., hatten, diese an der Abrissstelle des Gebäudes direkt vor Ort kaufen konnten. In so manchem älteren Alsfelder Haus dürften also heute noch Originalbauteile aus dem Schloss zu finden sein, die Mitte des 19. Jahrhunderts eingebaut wurden. (MNic)