1497

Pfingstmarkt auf dem Alsfelder Marktplatz, Foto von 1890

Alsfeld vermarktet!Alsfeld bekommt das Recht, einen freien Wochenmarkt abzuhalten

Im Mittelalter galt der Handel als städtische Angelegenheit. Vor allem Zünfte überwachten ihn, es ging um protektionistische, also die heimischen Produkte schützende Maßnahmen.

Dies bedeutete konkret, dass freier Handel verhindert und die auswärtige Konkurrenz ferngehalten wurde. Ein Mittel die wirtschaftliche Abschottung aufrechtzuerhalten, war der sogenannte „Marktzwang“, also die Bestimmung, dass der Verkauf aller lebensnotwendigen Waren, einschließlich der Erzeugnisse des Handwerks, in der Öffentlichkeit auf dem städtischen Marktplatz stattfinden musste. Hinzu kamen weitere wichtige rechtliche Regelungen wie das „Stapelrecht“, das „Bannmeilenrecht“ und das „Gästerecht“. Der Zwischenhandel war verpönt, Wucher verwerflich und in fast allen Städten verboten. Die Verkaufspreise wurden mittels Preistaxen festgelegt.

Da Alsfeld schon um 1170 Münzprägerecht hatte, kann davon ausgegangen werden, dass Märkte bereits viel länger existierten. Unterschieden wurde in den städtischen Markt und sogenannte „freie“ Märkte, das konnten Wochenmärkte oder Jahrmärkte sein, die auch für fremde Händler frei zugänglich waren, so dass jeder, „so er gesund und ehrlich war“, seine Waren anbieten und verkaufen konnte. Das älteste Recht einen „freien“ Markt in Alsfeld abzuhalten, erteilte Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel der Stadt im Jahre 1497, Markttag war der Samstag („sonnobints“). MNic