1429

Stadtverfassung (Korebrief) Stadtarchiv Alsfeld

Alsfeld verfasst!Stadtverfassung Alsfelds wird festgeschrieben

In den beiden letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts ließ sich Landgraf Hermann II. in Alsfeld eine Residenz errichten und räumte den erstarkenden Zünften in der Stadt das Recht ein, jährlich „vier Männer aus ihrer Mitte zu wählen, die an den Beschlüssen des Rates mitwirken, ja sogar diese kontrollieren“ sollten. Diese frühe Form der bürgerlichen Selbstverwaltung missfiel natürlich den in ihrem Einfluss zurückgedrängten, alteingesessenen und bisher herrschenden Patrizierfamilien.

Diese taten sich nach Landgraf Hermanns Tod 1413 mit Rittern, Burgmannen und bürgerfeindlichen Adligen zusammen und beeinflussten den adligen Vormund des noch jugendlichen Ludwig (den Herzog von Braunschweig-Lüneburg) dahingehend, das „Recht der Vier“ wieder abzuschaffen und damit den Einfluss der Zünfte und des Bürgertums zurückzudrehen. Diese Restaurationsperiode dauerte 15 Jahre, ehe der nun erwachsene und in Amt und Würden stehende Landgraf Ludwig I., genannt „der Friedfertige“, am 24. Januar 1429 mit dem sogenannten „Korebrief“ in Alsfeld eine bürgerfreundliche Stadtverfassung erließ, die für fast 400 Jahre (bis 1821) gültig sein sollte und die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Bürgertums wieder herstellte. MNic