1222

Schenkungsurkunde vom 13. März 1222
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Best.B 25 A Nr. 23
Ausschnitt mit Hervorhebung

Alsfeld verbürgt!Alsfeld ist als Stadt nachweisbar

Diese Schenkungsurkunde des Wezzilo von Nidda und seiner Ehefrau Sophie vom 13. März 1222 gilt als das „Geburtsdatum“ der Stadt Alsfeld, denn die Geschichtswissenschaft datiert das Alter einer Stadt anhand des frühsten gesicherten schriftlichen Nachweises. In dieser Urkunde wurden erstmals aus Alsfeld stammende und in Grünberg wohnende Bürger namentlich erwähnt („Sifridus scabinus de Adelsfelt“ und „Siboldus et Fridericus filii Siboldi de Adelsfelt“ – Siegfried und seine beiden Söhne Sibold und Friedrich).

Der Begriff Bürger bzw. Schöffe kennzeichnet diese Menschen eindeutig als Stadt- und nicht als Dorfbewohner. Die wörtliche Übersetzung des Begriffs „scabini“ (sie bedeutet Schöffe) zeigt uns darüber hinaus, dass es sich um mit dem Bürgerrecht versehene Männer handelte, die sich aus den alteingesessenen, hoch angesehenen Patrizierfamilien rekrutierten und damit die verwaltungsmäßige Führungsschicht der Stadt repräsentierten. MNic