1069

Urkunde aus der Reichsabtei Fulda
Hessisches Staatsarchiv Marburg,
Best. Urk. 75 Nr. 114
Ausschnitt mit Hervorhebung

Erstmals Alsfeld!Ersterwähnung „adelesfelt“ in Fuldaer Kaiserurkunde

Ende April/Anfang Mai des Jahres 1069 wurde Alsfeld in einer Urkunde, die von dem König und späteren Kaiser Heinrich IV. in Mühlhausen ausgestellt wurde, erstmals urkundlich erwähnt („adelesfelt“). Der Name hat nichts, wie es ein hübsches Geschichtchen weismachen will, mit einem „als fällt“ der Hut vom Kopf zu tun, sondern bedeutet „Feld des Adalo“, also eine relativ große mehr oder weniger ebene, gerodete Fläche eines männlichen Adligen mit Namen Adal oder Adalo.

In der unvollständig gebliebenen Urkunde (die königliche Unterschrift und das Siegel fehlen) geht es um die Beilegung eines Streites zwischen Erzbischof Siegfried I. von Mainz und Abt Widerad von Fulda. Beide erbaten von König Heinrich IV. eine höchstrichterliche Entscheidung darüber, wem denn nun der „Zehnt“ (eine gesetzlich vorgeschriebene Naturalienabgabe an die Kirche, die ursprünglich der Armenfürsorge und zur Versorgung des Pfarrers dienen sollte) und damit auch die Besitzrechte in Alsfeld zustanden.

König Heinrich bestätigte in seinem Urteil das Kloster Fulda darin, dass das vom Kloster ausgeübte Zehntrecht rechtens sei und wies weitergehende Ansprüche des Mainzer Erzbischofs ab. MNic