1418

Geldkassette, um 1920, Schenkung Familie Fink, Alsfeld

Alsfeld verpfändet!Gedenken: Alsfeld fällt wegen Verschuldung unter die Reichsacht

Um schnell an Bargeld zu kommen, konnte ein Landesherr die Einnahmen eines seiner Herrschaftsgebiete an einen Geldgeber verpfänden. Dieses im Mittelalter übliche Verfahren traf 1370 Alsfeld.

Landgraf Heinrich II. verpflichtete die Stadt, „120 Schillinge guter alter großer Turnose Goldes jährlich dem Stift St. Stephan zu Mainz aus der Beede (das heißt aus den Steuereinnahmen) zu leisten“. Anders ausgedrückt musste die Stadt seine Schulden beim Stift abtragen.

Die Stadt kam allerdings diesen finanziellen Verpflichtungen nicht nach. Das Stift klagte vor dem Kaiserlichen Hofgericht zu Konstanz – dort tagte von 1415-1418 das Konstanzer Konzil – ihr Geld ein.

Dreimal wurde daraufhin die Stadt vom Hofrichter König Sigismunds, Günther Graf von Schwarzburg, zur Verhandlung eingeladen; doch weder am 23. Februar 1418 in Konstanz, noch am 18. Juli in Hagenau und auch nicht am 19. September 1418 in Ulm erschienen Vertreter der Stadt. Die Gründe dafür sind unbekannt, doch nach dem damaligen Rechtsempfinden gab es für dieses Verhalten nur eine Konsequenz: die Verhängung der Reichsacht. Dies tat König Sigismund noch am gleichen Tag (19. September 1418), was de facto die Ausstoßung der Stadt aus der Gemeinschaft bedeutete, eine Ächtung, die die Bürger ehr- und rechtlos machte. 1441 bestätigte das St. Stephansstift, dass die 120 Schillinge bezahlt seien, doch ob und wann die Reichsacht auch formell aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. MNic